Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37366
VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13 (https://dejure.org/2014,37366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.09.2014 - 27 F 1463/13 (https://dejure.org/2014,37366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. September 2014 - 27 F 1463/13 (https://dejure.org/2014,37366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Schon die Tatsache des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ist schützenswert (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 -, Juris).

    Über die Ausgestaltung der Schwärzung muss vielmehr die oberste Aufsichtsbehörde im Rahmen der Sperrerklärung eine Ermessensentscheidung treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013, a.a.O., vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, Juris, und vom 5. April 2013 - 20 F 7.12 -, Juris).

    Das dem Beigeladenen zu 2 gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Geheimhaltung der nicht im Tenor aufgeführten Unterlagen ist im vorliegenden Fall zugunsten einer Geheimhaltung rechtlich vorgezeichnet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2011 - 20 F 23.10 -, Juris, und vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 -, Juris).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, deren Schutz sich sowohl aus Art. 12 Abs. 1 als auch aus Art. 14 Abs. 1 GG ableitet - bei ausländischen natürlichen und juristischen Personen aus Art. 2 Abs. 1 GG - sind ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 20 F 13.10 -, DVBl. 2011, 501 = Juris).

    Geschäftsgeheimnisse zählen auf den Schutz kaufmännischen Wissens und betreffen alle Konditionen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmen können, wie Umsätze, Ertragslage, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Kalkulationsunterlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011, a.a.O., und vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, Juris).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Die dagegen gerichteten Beschwerden der Beklagten und des Beigeladenen zu 2 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 (- 20 F 24.10 -, Juris) als unbegründet zurückgewiesen.

    Geschäftsgeheimnisse zählen auf den Schutz kaufmännischen Wissens und betreffen alle Konditionen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmen können, wie Umsätze, Ertragslage, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Kalkulationsunterlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011, a.a.O., und vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -, Juris).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Geschützt sind dabei nicht nur personenbezogene Daten, die ohne weiteres zur Identifikation der Personen führen, sondern auch Äußerungen und Angaben zur Sache können geheimhaltungsbedürftig seien, wenn die Mitteilungen Rückschlüsse auf die Person erlauben und in Abwägung mit den Interessen des Antragstellers ein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung besteht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 -, NVwZ 2010, 1493).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Grundsätzlich bedarf es dafür gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 Zivilprozessordnung eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Gerichts der Hauptsache (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 232, und vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Grundsätzlich bedarf es dafür gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 Zivilprozessordnung eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Gerichts der Hauptsache (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 232, und vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Die in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessensausübung stellt damit im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften eine prozessuale Spezialnorm dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 20 F 5.05 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Über die Ausgestaltung der Schwärzung muss vielmehr die oberste Aufsichtsbehörde im Rahmen der Sperrerklärung eine Ermessensentscheidung treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013, a.a.O., vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, Juris, und vom 5. April 2013 - 20 F 7.12 -, Juris).
  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 mwN).
  • BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10

    Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
    Das dem Beigeladenen zu 2 gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Geheimhaltung der nicht im Tenor aufgeführten Unterlagen ist im vorliegenden Fall zugunsten einer Geheimhaltung rechtlich vorgezeichnet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2011 - 20 F 23.10 -, Juris, und vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 -, Juris).
  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 7.12

    Anonymisierung zum Schutz von geheim zu haltenden personenbezogenen Daten

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Führt dies allerdings dazu, dass eine Sperrerklärung im Wesentlichen inhaltsgleich erneut erlassen wird (anders etwa in dem vom Fachsenat mit Beschluss vom 4. September 2014 entschiedenen Verfahren - 27 F 1463/13 -) und damit letztlich allein zur Folge hat, dass das Verfahren um das erneute Zwischenverfahren zur Kontrolle dieser Sperrerklärung verlängert wird, gerät ein sinnvoller Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit in Gefahr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht